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Leiharbeitnehmer in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie erhalten zusätzlich zum Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro. Darauf einigten sich die Verbände iGZ und BAP mit der IG Metall.

Die Inflationsausgleichsprämie ist gestaffelt auf 300 Euro im Januar 2024 sowie 200 Euro jeweils in den Monaten Februar bis November 2024. Voraussetzung ist eine Betriebszugehörigkeit von fünf Monaten und eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Betrieben des Geltungsbereichs des TV BZ ME. Die Höhe des maximalen Anspruchs von 2.300 Euro ist auf die Inflationsausgleichsprämie gedeckelt, die einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Kundenbetriebes im Zeitraum Dezember 2022 bis Dezember 2024 gewährt wird.

Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte, die aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten eine anteilige Monatsauszahlung. Sofern der Arbeitgeber neben dieser tariflichen Regelung eine Inflationsausgleichsprämie bereits geleistet hat oder leistet, kann diese angerechnet werden.

Zusätzlich einigte man sich darauf, dass mit Wirkung zum 1. September 2023 die erste Stufe des Branchenzuschlags vorgezogen wird. Der Branchenzuschlag beträgt dann bereits ab Einsatzbeginn 15 Prozent. Die übrigen Stufen bleiben unverändert.