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Das Verhandlungsergebnis mit der IGBCE entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen, die zum TV BZ ME getroffenen wurden. Es betrifft folgende Branchenzuschlagstarifverträge:

  • Tarifvertrag über BZ in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)
  • Tarifvertrag über BZ in der Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE – gewerblich)
  • Tarifvertrag über BZ in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
  • Tarifvertrag über BZ in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
  • Tarifvertrag über BZ in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

Im Einzelnen wurden folgende Änderungen besprochen:

1. Inflationsausgleichsprämie für das Kalenderjahr 2024

Vollzeitbeschäftigte erhalten im Jahr 2024 für Zeiten des Einsatzes im Geltungsbereich der oben genannten Branchenzuschlagstarifverträge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro.

Der Anspruch beträgt:

  • 300 Euro im Januar 2024,
  • 200 Euro jeweils in den Monaten Februar bis November 2024,
  • zahlbar mit den jeweiligen Monatsabrechnungen.

Voraussetzung ist eine Betriebszugehörigkeit von fünf Monaten sowie eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Betrieben des Geltungsbereichs der oben genannten Branchenzuschlagstarifverträge.

Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte, die aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten eine anteilige Monatsauszahlung.

2. Eintritt der ersten BZ Stufe

Mit Wirkung zum 1. September 2023 wird die jeweils erste Stufe des Branchenzuschlags – die bisher nach einer Einsatzdauer von sechs vollendeten Wochen zu zahlen war – vorgezogen. Sie ist dann bereits ab dem ersten Einsatztag zu gewähren. Die übrigen Stufen bleiben unverändert.