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Die Bundesagentur für Arbeit als Erlaubnisbehörde ist verpflichtet, Firmen, die im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sind regelmäßig zu überprüfen. In der Regel finden Betriebsprüfungen vor der ersten Verlängerung der Erlaubnis und vor Erteilung der unbefristeten Erlaubnis statt.


Jeder Inhaber einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird in regelmäßigen Abständen durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. durch die Behörden der Zollverwaltung überprüft. Eine optimale Vorbereitung durch den Aufbau effizienter Arbeitsprozesse und strukturierte Personalakten bildet die perfekte Grundlage, um die Kontrolle beanstandungsfrei zu überstehen.  Um unsere Dienstleistung abzurunden, begleiten wir die anstehende Betriebsprüfung persönlich und fungieren als Ansprechpartner für die Prüfer. Damit Ihre Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung störungsfrei verlängert und erteilt werden kann.

Sollten Sie keinen Platz oder keine Zeit für solch eine Prüfung haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Prüfung in unsere Räumlichkeiten auszulagern.
Auch nach kürzlich durchgeführten Betriebsprüfungen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Gemeinsam analysieren wir die Situation und bearbeiten mögliche Beanstandungen, so dass Ihre tägliche Arbeit nicht beeinträchtigt wird.

Das Begleiten von Betriebsprüfungen umfasst folgendes Dienstleistungsangebot:

  • Vorbereitung auf künftige Betriebsprüfungen
  • Begleitung der Prüfung als fachlicher Ansprechpartner
  • Auslagerung der Betriebsprüfung in unsere Räumlichkeiten
  • Bearbeitung von möglichen Mängeln oder Prüfungsfeststellungen
  • Bearbeitung von Bescheiden und Anhörungen
  • Bearbeiten von Ordnungswidrigkeiten