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Heute, am 08.12.17, informierten der BAP und iGZ über die fristgerechte Anpassung des TV BZ Eisenbahn. 

Dieser entspricht nun den gesetzlichen Anforderungen des neuen AÜG an das Equal Pay.
Der TV BZ Eisenbahn tritt zum 01.04.17 rückwirkend in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020.
 
Folgende Punkte haben wir für Sie zusammengefasst:

  Einführung einer 6. Branchenzuschlagsstufe (BZ-Stufe)
  6. BZ-Stufe greift für alle EG-Gruppen frühestens ab 01.07.18
  BZ für EG 6-9 inkl. Übergangsregelung bis 31.12.17
  BZ für EG 1-5 greifen erstmals ab dem 01.07.18
  bisherige Deckelungsregelung bleibt bestehen (unter Beachtung Mindestbranchenzuschlag)
  ab 01.07.18 zwei Betrachtungszeiträume für Deckelungsregelung
  Besserstellungsvereinbarung und Rufbereitschaftszulagen ab 01.01.18

Einen Link zum neuen TV BZ Eisenbahn werden wir in Kürze nachtragen.